Kanzlei Boelkhausen - Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 01.02.2038

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  • Zum 01.02.2038 ändern sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Boelkhaussen.


    §1
    Mit der Erteilung eines Mandates ist der Mandant an die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei Boelkhausen gebunden.


    §1.1
    Ein Mandat beginnt, sobald
    a) Herr Dieter Boelkhausen oder Frau Melina Schmidt durch die "Altis State Police" oder einen Beschuldigten selbst darüber informiert wird, dass ein Rechtsbeistand gewünscht und die Anfrage bestätigt wird, bzw. ein Termin für eine Rechtsberatung zustande kommt
    b) ein Mandant die Kanzlei Boelkhausen mündlich oder schriftlich mit der Ausfertigung eines Vertrages, eines schriftlichen Antrages oder eines sonstigen Schriftstückes beauftragt.


    §1.2
    Das Mandat endet, sobald
    a) der/die Beschuldigten von der "Altis State Police" entlassen werden, bzw. wenn die Rechtsberatung beendet ist
    b) ein Vertrag von allen Parteien unterzeichnet wurde
    c) ein eingereichter schriftlicher Antrag mit zufriedenstellendem Ergebnis bearbeitet wurde.


    §2
    Das Honorar für eine Strafverteidigung beträgt 10% des Streitwertes, d. h. bei einem Bußgeld i. H. v. 100.000 A$ beträgt das Honorar 10.000 A$.
    Das Honorar für eine Rechtsberatung beträgt pauschal 10.000 A$.


    §2.1
    Für die Ausfertigung von Schriftstücken (Verträge, Anträge und sonstige Anschreiben) wird für Privatpersonen eine Gebühr i. H. v. 500.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen gelten gesonderte Gebühren nach §2.2, da diese einen deutlich höheren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.


    §2.2
    Für die Ausfertigung von Verträgen wird für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen eine Gebühr i. H. v. 5.000.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Privatkunden gelten gesonderte Gebühren nach §2.1, da diese einen deutlich geringeren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.
    b) Für die Ausfertigung von Verträgen durch die Kanzlei Boelkhausen, bei denen diese einer der Vertragspartner ist, fallen keinerlei Gebühren und/oder Honorare an.


    §2.3
    Als Privatkunden gelten im Sinne von §2.1 Zivilisten, welche nicht Inhaber eines Unternehmens sind, Banditen, sowie Anführer und Angehörige von Rebellen-Gruppierungen im Einzelnen.


    §2.4
    Als Geschäftskunden gelten im Sinne von §2.2 Unternehmen, Zivilisten, welche als Firmeninhaber registriert sind, sowie Rebellen-Gruppierungen in ihrer Gesamtheit, da diese als paramilitärische Organisationen gewertet werden.


    §2.5
    Als staatliche Einrichtungen gelten nach §2.1 ausschließlich die "Altis State Police", sowie der "Rescue Service" mit all ihren Abteilungen.


    §2.6
    Das Honorar ist nach Beendigung des Mandates oder der Rechtsberatung in bar oder per Überweisung an Herrn Dieter Boelkhausen auszuzahlen. Für die Ausfertigung von Verträgen, schriftlichen Anträgen und sonstigen Schriftstücken gelten besondere Konditionen (siehe §2.1 und §2.2). Barzahlung wird aus Kostengründen bevorzugt. Die Zahlung in Fremdwährungen oder materiellen Gütern werden nicht akzeptiert. "A$" sind das einzig akzeptierte Zahlungsmittel.


    §2.7
    Bei Zahlungsverweigerung behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten. In diesem Fall leistet die Kanzlei Boelkhausen keinen Rechtsbeistand.


    §2.8
    Desweiteren behält sich die Kanzlei Boelkhausen das Recht vor, bei Zahlungsverweigerung und/oder Zahlungsunfähigkeit, zukünftige Mandate des betreffenden Mandanten abzulehnen.


    §2.9
    Die Kanzlei Boelkhausen behält sich das Recht vor, Mandanten oder einzelne Mandate eines Mandanten ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


    §3
    Die Kanzlei Boelkhausen behält sich das Recht vor, Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.


    §3.1
    Die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen muss mindestens sieben Tage vor dem Inkrafttreten in Textform öffentlich bekanntgegeben werden.

  • Wichtiger Hinweis!


    Verehrte Mandanten,


    aufgrund personeller Veränderungen in der Kanzlei Boelkhausen ergeben sich zum 13.02.2038 folgende Änderungen in den Geschäftsbedingungen:


    §2
    Das Honorar für eine Strafverteidigung beträgt 20% des Streitwertes, d. h. bei einem Bußgeld i. H. v. 100.000 A$ beträgt das Honorar 20.000 A$.
    Das Honorar für eine Rechtsberatung beträgt pauschal 20.000 A$.


    §2.1
    Für die Ausfertigung von Schriftstücken (Verträge, Anträge und sonstige Anschreiben) wird für Privatpersonen eine Gebühr i. H. v. 750.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen gelten gesonderte Gebühren nach §2.2, da diese einen deutlich höheren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.


    §2.2
    Für die Ausfertigung von Verträgen wird für Geschäftskunden und staatliche Einrichtungen eine Gebühr i. H. v. 7.500.000 A$ erhoben. Diese Gebühr ist mit Auftragserteilung (im Voraus) zu zahlen. Für Privatkunden gelten gesonderte Gebühren nach §2.1, da diese einen deutlich geringeren Geldfluss aufweisen.
    a) Die Gebühren sind vom Auftraggeber zu zahlen.
    b) Für die Ausfertigung von Verträgen durch die Kanzlei Boelkhausen, bei denen diese einer der Vertragspartner ist, fallen keinerlei Gebühren und/oder Honorare an.


    Bestehende Verträge mit Unternehmen und Gruppierungen bleiben von diesen Änderungen unberührt.


    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.


    Ihre Kanzlei Boelkhausen

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